Die Behandlungskosten richten sich nach Art und Dauer der Therapie und liegen in der Regel zwischen 40 und 60 Euro.
Für Privatversicherte oder Zusatzversicherte sowie für Beihilfeberechtigte orientiert sich meine Abrechnung an der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Diese ist keine rechtsverbindliche Grundlage, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung aus dem Jahr 1985. Deshalb möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass Privatkassen u.U. nicht alles erstatten und damit ein Eigenanteil bleiben kann.